Wärmepumpen-Förderung in Deutschland: Programme und Tipps für private Haushalte

1. Bundesweite Förderprogramme für Wärmepumpen

In Deutschland unterstützt der Bund den Einbau klimafreundlicher Heiztechnik mit mehreren Förderprogrammen. Im Mittelpunkt steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darunter gibt es sowohl Zuschüsse (Direktförderungen) als auch KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für energieeffiziente Maßnahmen. Für Wärmepumpen bedeutet das konkret: Sie können entweder einen Investitionszuschuss erhalten oder einen zinsgünstigen Kredit der staatlichen KfW-Bank nutzen, bei dem ein Teil der Kreditsumme als Zuschuss erlassen wird. Wichtig zu wissen:

Seit 2023/2024 werden Zuschüsse für neue Heizungen (wie Wärmepumpen) zentral über die KfW abgewickelt – nicht mehr direkt über das BAFA. Historisch war das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Zuschussanträge zuständig, doch nun laufen Anträge für Wärmepumpen-Zuschüsse im Regelfall über das KfW-Zuschussportal. Lediglich spezielle Fälle wie z. B. Zuschüsse für Gebäudenetze und manche Optimierungsmaßnahmen verbleiben beim BAFA.

Die wichtigsten bundesweiten Programme sind:

BEG-Einzelmaßnahmen (Heizungstausch): Hierüber wird der Austausch oder die Nachrüstung von Heizungen gefördert, insbesondere der Umstieg von fossilen Heizungen auf Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt als Prozentsatz der Investitionskosten. Aktuell beträgt der Basiszuschuss 30 % der Kosten für Wärmepumpen und andere Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Hinzu kommen verschiedene Boni (siehe unten Punkt 2), sodass in Summe bis zu 70 % Zuschuss möglich sind.

KfW-Förderkredite für effiziente Gebäude:

Falls Sie die Investition finanzieren möchten, bietet die KfW zinsvergünstigte Kredite, etwa im Programm für Wohngebäude-Sanierung. Für den Heizungstausch gibt es z. B. einen Ergänzungskredit bis 120.000 € pro Wohneinheit. Einen speziellen Kredit für den klimafreundlichen Neubau (KfW-Programm KFN) gibt es ebenfalls – dieser richtet sich an Bauherren, die im Neubau eine Wärmepumpe und hohe Effizienzstandards umsetzen möchten. Die Kredite weisen deutlich niedrigere Zinsen als am Markt üblich auf, teils verbunden mit Zuschussanteilen. Anträge auf KfW-Kredite stellt man über die Hausbank (also Ihre Bank oder Sparkasse), die den Antrag dann bei der KfW einreicht.

Weitere Bundesprogramme:

Im Rahmen der BEG gibt es neben Heizungsförderung auch Unterstützung für Gebäudehülle und Haustechnik (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen). Diese können relevant sein, wenn Sie parallel zur Wärmepumpe auch dämmen – sie werden i. d. R. mit 15 % Grundzuschuss gefördert (plus evtl. 5 % Bonus bei Umsetzung eines Sanierungsfahrplans). Ergänzend sei erwähnt: Landesprogramme (wie in NRW das Programm progres.NRW) und regionale Programme können zusätzliche Zuschüsse bieten, doch dazu später mehr. Insgesamt lässt die BEG eine Kombination verschiedener Fördermittel bis maximal 60 % der Kosten zu – eine Überförderung über 100 % ist jedoch ausgeschlossen.

2. Welche Maßnahmen werden gefördert?

Der Bund unterstützt den Umstieg auf effiziente Wärmepumpen mit attraktiven Förderungen. Im Mittelpunkt steht der Austausch alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen gegen moderne Wärmepumpen: Dafür gibt es einen Grundzuschuss von 30 % der Investitionskosten. Wer eine noch funktionierende Heizung ersetzt, kann zusätzlich einen Klimabonus von 20 % erhalten. Insgesamt sind – je nach Kombination mit weiteren Boni – bis zu 70 % Zuschuss möglich. Auch die erstmalige Installation einer Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude wird gefördert, sofern die neue Anlage mindestens 65 % erneuerbare Energie für das Heizen nutzt.

In Neubauten greift meist ein separates Förderprogramm. Neben der eigentlichen Wärmepumpe sind zahlreiche Umfeldmaßnahmen förderfähig: Dazu gehören unter anderem die Demontage alter Heizkessel, der Einbau neuer Heizkörper, Pufferspeicher, Erdsonden oder Steuerungstechnik. Auch Installations- und Inbetriebnahmekosten werden berücksichtigt. Pro Wohneinheit liegt die maximale förderfähige Investitionssumme bei 30.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus von 5 %, wenn die Wärmepumpe besonders umweltfreundlich arbeitet – etwa durch Nutzung von Erdwärme oder natürlichem Kältemittel wie Propan. Luft-Wärmepumpen ohne diese Merkmale erhalten diesen Bonus nicht, profitieren aber von der Basisförderung.

Auch Optimierungen der Heizungsanlage wie ein hydraulischer Abgleich, der beim Umstieg Pflicht ist, werden mit 15 % bezuschusst – allerdings nicht zusätzlich zur Hauptförderung, sondern als Teil der förderfähigen Nebenkosten. Wichtig ist, dass die neue Anlage mindestens 65 % erneuerbare Energie liefert. Förderfähig sind auch Hybridlösungen, bei denen die Wärmepumpe eine bestehende Gasheizung ergänzt. Zusammengefasst: Wer in eine Wärmepumpe investiert, kann mit einer umfangreichen Förderung rechnen – insbesondere beim Austausch alter fossiler Heizsysteme. Voraussetzung ist eine fachgerechte Planung und die Einhaltung aller technischen Vorgaben.

3. Was sind die Voraussetzung für eine Wärmepumpen Förderung?

Um eine Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist zunächst die Effizienz der Anlage: Gefördert werden nur Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0. Zudem müssen Stromverbrauch und erzeugte Wärmemenge messbar sein – also sind Strom- und Wärmemengenzähler Pflicht.

Die Anlage muss smart-grid-fähig sein und bei Erdwärmebohrungen gelten zusätzliche Anforderungen an das Bohrunternehmen. Grundsätzlich muss die Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie arbeiten – bei Strom-Wärmepumpen ist das mit entsprechender Effizienz automatisch erfüllt. Förderfähig sind nur Bestandsgebäude, in der Regel ab zehn Jahren Alter. Neubauten fallen unter andere Programme. Das Gebäude muss außerdem überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Installation darf ausschließlich durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Dieses muss auf einer dena-Plattform registriert sein und nach Abschluss der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung abgeben. In vielen Fällen ist auch eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden, etwa beim iSFP-Bonus oder bei umfassenderen Sanierungen.

Außerdem verlangt die Förderung einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Weitere Maßnahmen zur Anlagenoptimierung – wie richtig eingestellte Heizkurven oder niedrige Vorlauftemperaturen – sind ebenfalls verpflichtend. Ganz entscheidend: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Seit 2024 ist zudem ein Vertrag mit dem Installateur nötig, der eine Ausstiegsklausel für den Fall einer Förderabsage enthält. BAFA und KfW stellen passende Formulierungen dafür zur Verfügung. Wer den Einkommensbonus in Anspruch nehmen möchte, muss zusätzliche Nachweise einreichen, etwa Steuerbescheide. Zusammengefasst: Mit einer effizienten Anlage, guter Planung, einem qualifizierten Fachbetrieb und rechtzeitigem Antrag sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung erfüllt.

4. Steuerliche Vorteile beim Einbau von Wärmepumpen

Neben direkten Zuschüssen können Sie auch steuerlich von der Investition in eine Wärmepumpe profitieren. Die Bundesregierung hat dafür einen Steuerbonus eingeführt (§35c EStG), mit dem Sie 20 % der Gesamtkosten – also inklusive Einbau und Zusatzarbeiten – über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuer absetzen können. Im ersten und zweiten Jahr erhalten Sie jeweils 7 %, im dritten Jahr 6 %. Insgesamt sind bis zu 40.000 € Steuervorteil pro Haus möglich. Die Voraussetzung: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden. Außerdem muss ein Fachbetrieb die Wärmepumpe einbauen und Ihnen eine Bescheinigung für das Finanzamt ausstellen. Diese legen Sie dann einfach Ihrer Steuererklärung bei.

Bitte beachten Sie: Sie können entweder den Steuerbonus nutzen oder einen Zuschuss über das BAFA oder die KfW beantragen – eine Kombination ist nicht erlaubt. In vielen Fällen sind die Zuschüsse etwas höher. Der Steuerbonus kann aber eine gute Alternative sein, zum Beispiel wenn Sie den Antrag zu spät gestellt haben oder keine Fördermittel mehr verfügbar sind. Für Neubauten ist diese steuerliche Förderung nicht vorgesehen. Zusätzlich gibt es den sogenannten Handwerkerbonus: Bis zu 1.200 € pro Jahr können Sie für Arbeitskosten absetzen – allerdings nicht gleichzeitig mit dem großen Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

5. Regionale Förderung in Münster: Welche Zuschüsse bietet die Stadt?

Zusätzlich zur Bundesförderung bietet die Stadt Münster eigene Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen und energetische Sanierungen an. Das Programm „Klimafreundliche Wohngebäude“ richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern in Münster, die vor 2002 gebaut wurden. Wenn Sie Ihre alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe, Holzpelletheizung oder Fernwärme ersetzen und gleichzeitig dämmen – oder nachweisen, dass Ihr Haus schon gut gedämmt ist –, bekommen Sie von der Stadt pauschal 3.000 € Zuschuss. Das gilt pro Gebäude, bei Mehrfamilienhäusern gibt es entsprechend mehr. Wichtig: Die neue Heizung muss mit einer Dämmmaßnahme kombiniert werden. Denn die Stadt fördert nur dann, wenn die Wärmepumpe auch effizient arbeiten kann.

Neben dem Heizungstausch unterstützt Münster auch weitere Maßnahmen wie Dämmung (10–40 € je m²), Lüftungsanlagen (bis 1.000 €) oder den Einsatz nachwachsender Dämmstoffe (12 € je m² extra). Insgesamt sind bis zu 20.000 € Förderung pro Ein- oder Zweifamilienhaus möglich – bei größeren Häusern bis zu 40.000 €. Diese städtische Förderung können Sie mit Bundeszuschüssen kombinieren. Wichtig ist nur: Die Gesamtförderung darf 60 % der Kosten nicht überschreiten.

Um die Förderung zu beantragen, brauchen Sie einen Sanierungsfahrplan oder eine Energieberatung. Die Stadt unterstützt das sogar mit einem Bonus von 250 €. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Weitere Infos und Kontakte finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Münster.

6. Wo und wie beantragt man die Förderung?

Wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen lassen möchten, müssen Sie die Fördermittel rechtzeitig beantragen – und zwar bevor die Arbeiten beginnen. Für die Bundesförderung läuft der Antrag seit 2023 über das Online-Portal der KfW. Dort registrieren Sie sich als Privatperson und füllen den Antrag für die „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Heizung)“ aus. Dafür brauchen Sie zum Beispiel das Angebot vom Handwerksbetrieb und – falls nötig – eine Bestätigung durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Wichtig: In den Vertrag mit dem Heizungsbauer muss eine Ausstiegsklausel eingebaut sein, falls die Förderung nicht bewilligt wird.

Die städtische Förderung beantragen Sie separat bei der Stadt Münster. Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. Sie reichen den Antrag per E-Mail oder Post ein – zusammen mit allen nötigen Unterlagen wie dem Sanierungsfahrplan und den Kostenvoranschlägen. Auch hier gilt: Erst die Zusage abwarten, dann den Handwerker beauftragen.

Gemeinsam zur klimafreundlichen Zukunft

Eine Wärmepumpe ist ein aktiver Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und Zukunftssicherheit. Dank attraktiver Fördermöglichkeiten wird der Umstieg zusätzlich belohnt. Klar ist: Wer heute investiert, spart morgen – nicht nur CO₂, sondern auch bares Geld.

Nutzen Sie jetzt die Chance auf effizientes und umweltfreundliches Heizen.

Ob Altbau oder Neubau: Wir übernehmen die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe – zuverlässig, sauber und zukunftsorientiert. Machen Sie Ihr Zuhause bereit für die nächsten Jahrzehnte – mit einer Wärmepumpe vom Fachbetrieb aus Münster.

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