Wallraff – Kälte | Klima | Lüftung aus Münster

Wallraff

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Lieferung und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas anderes vorschreibt. Sei teilweiser Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen voll verbindlich.

2. Angebote

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, Technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bauseits vom Bauherren zu erstellen: Maurer-. Elektro-, Stemm-, Dachdecker-, Maler-und Trockenbauarbeiten sowie Kernbohrungen und Gerüststellung.

3. Preise

Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag des Versandes gültigen Preis. Etwaige Teuerungszuschläge und Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern. Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu Nachberechnungen. Die Preise gelten ab jeweiligem Verkaufshaus bzw. ab Werk, ausschließlich Versicherungs- und Frachtkosten.

4. Zahlungsbedingungen

Ersatzteil-. Reparatur- und Wartungsrechnungen sind sofort netto zahlbar. Ab einem Bestellwert von 5000,00 € 30% bei Auftragsvergabe, 40% bei 1. Lieferung, Rest bei Rechnungsstellung. Warenlieferung 2% Skonto bei Geldeingang innerhalb 8 Tagen, rein netto bei Geldeingang innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns das Recht zu, sofortige Barzahlung ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen. Für den Zahlungsverkehr stellen wir an dem 31. Tag nach Rechnungserhalt Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der üblichen Banksätze in Rechnung Zins- und Diskont-Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Bei evtl. Gegenansprüchen ist die Verweigerung von Zahlungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Bestellers unzulässig.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.

6. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich oder telegrafisch an uns zurichten. Mängel, deren Rüge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Sendung bei uns eingetroffen sind, gelten als genehmigt und berechtigen nicht mehr zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Jedes gelieferte Stück muss der Käufer vor Einbau oder Verwendung genau auf Richtigkeit hin prüfen, ansonsten wird Haftung abgelehnt.

7. Garantie

12 Monate Gewährleistung, Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantieleistungen ist die ordnungsgemäße Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte, der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis, das die vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig durchgeführt wurden. Beanstandete Artikel sind frachtfrei an uns einzuschicken, evtl. Ersatzlieferung erfolgt stets unfrei. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie Tragung weiterer Kosten, Rückerstattung von Frachten, von Arbeitslohnen und irgendwelcher Schadensersatzansprüche lehnen wir ab, Zahlungsverzug des Bestellers entbindet uns von jeglicher Gewährtestungsverpflichtung.

8. Rücksendungen

Rücksendungen oder Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Die Sendungen müssen frachtfrei an die Stelle erfolgen, die wir angeben. Rechnungen für Reparaturen sind sofort netto zahlbar.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der Lieferungsgegenstände geht erst nach Eingang aller Zahlungen an den Käufer über. Die Ware bleibt auch in verarbeitetem Zustand bis zum Eingang des Betrages, bei Abnahme von Wechseln bis zu deren Einlösung unser Eigentum. Verpfändung, Lieferungsübereignung und dergleichen ist, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, unzulässig. Aus etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung als an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren, die bereits im Gebrauch waren oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur noch der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet unsere Ware mit Sorgfalt vor Verderb, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.

Gerichtsstand ist in jedem Fall für beide Teile Münster.